Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik (Ärzt:innen)

Um bei Röntgenanwendungen mitwirken zu dürfen, benötigen Sie als Arzt:innen mindestens den Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz. Nur dann dürfen Sie ionisierende Strahlen unter Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Ärztin oder eines fachkundigen Arztes anwenden. Mit dem Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz startet Ihre Sachkundezeit. Die Sachkunde ist die praktische Erfahrung, welche Sie für einen Fachkundeerwerb nachweisen müssen. Ein Teil der vorgegebenen Inhalte des Kurses sollen an Ihrem Arbeitsort durch den/die fachkundigen Ärzt:innen vermittelt werden. Dies hat den Sinn, dass Sie sich direkt mit der Umsetzung der strahlenschutzrechtlichen Anforderungen an Ihrer Wirkungsstätte vertraut machen können und die für den Strahlenschutz verantwortlichen Personen kennen lernen. Die Durchführung wird durch den Nachweis eines „Praktischen Teils“ belegt. Eine Vorlage für den Nachweis erhalten Sie von uns.

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